Standreservierungen und Anfragen müssen direkt über das Kontaktformular vorgenommen werden. Telefonische Anfragen oder Buchungen vor Ort sind nicht möglich.
Eine bestehende Mitgliedschaft in einem vom BVA anerkannten Schießsport-Verband oder einem anerkannten Jagdverband (DJV) ist
erforderlich und nachzuweisen.
Für Einzelschützen (Schießsportler oder Jäger mit WBK / Jagdschein) sind Bahnen an diesen Tagen buchbar:
Stand 1 (25 M | 1500 J):
Dienstag 18 - 21 Uhr
Samstag 14 - 17 Uhr
Stand 2 (50 M | 1500 J):
Dienstag 18 - 21 Uhr
Samstag 14 - 17 Uhr
Stand 4 (100 M | 4000 J):
NUR Donnerstag 19 - 21 Uhr
Bahnen sind nur stundenweise buchbar, Buchungsbeginn nur zur jeweils vollen Stunde
(maximal drei Stunden).
Preise gelten pro Person und angefangener Stunde:
- 15 € (Großkaliber/Kleinkaliber)
- 10 € (ausschließlich Kleinkaliber .22 lfb)
Zeiten inklusive Einrichten und Räumen der Bahn.
Ausführliche Preisübersicht unter Standgebühren | Beiträge.
Bitte beachten: unser Fallscheiben- und Mehrdistanzstand (Stand 3) kann ausschließlich im Rahmen von Jahresmietverträgen von externen Schießsportvereinen gebucht werden. Eine Buchung durch einzelne Schützen oder Gruppen ist auf diesem Stand nicht möglich.
Bitte lesen und bestätigen Sie die Regeln und Hinweise für die Nutzung der Schießanlage:
Zulässige Schießübungen / Sportordnungen / Schießstandordnung:
Es sind auschließlich Schießübungen / Disziplinen der Sportordnungen des BDS und des DSB zulässig. Es sind ausschließlich die auf den Ständen / in den Disziplinen ausgewiesenen Schießentfernungen erlaubt. Die aushängenden Schießstandordnungen sind einzuhalten.
Aufsicht bei Gruppen / Gastvereinen:
Gastvereine und Gastgruppen stellen eigenverantwortlich sicher, dass zu jeder Zeit des Schießens eine Verantwortliche Aufsichtsperson gem. §§ 27 WaffG, 10 und 11 AWaffV benannt ist und diese die Aufsicht führt.
Einzelschützen / "Verantwortliche Aufsichtsperson":
Gastschützen (Einzelschützen) benötigen eine nachzuweisende Befähigung zur "Verantwortlichen Aufsichtsperson" insbesondere gem. § 11 (3) AWaffV, ausgestellt von
einem anerkannten Sport- oder Jagdverband, da organisatorisch nicht auszuschließen ist, dass sich der Gastschütze während seines Aufenthaltes alleine auf dem entsprechenden Schießstand befindet.
Die Befähigung ist nachzuweisen.
Anmeldung / gebuchte Termine:
Gastschützen / Gastvereine melden sich vor dem Schießen mit allen Teilnehmern bei der Aufsichtsperson im Vereinsheim an! Die waffenrechtlichen Erlaubnisse (WBK / Jagdschein) sind auf Verlangen vorzuweisen.
Persönliche Sicherheitsausstattung:
Das Tragen von Augenschutz und Gehörschutz ist für alle Schützen und alle Zuschauer während des Schießbetriebs obligatorisch.
Bekleidung:
Das Tragen von jeglicher Bekleidung, die einem militärischen oder paramilitärischen Aussehen (militärische oder jagdliche Tarnkleidung, sandfarbene Feldjacken und -hosen, schwarze Security-Bekleidung, taktische Einsatzwesten, Kampfstiefel, etc.) entspricht, ist auf unserer Anlage nicht erwünscht.
Waffentransport auf der Vereinsanlage:
Auf der Vereinsanlage gilt für alle Bereiche (Weg vom Parkplatz / Auto zum Stand oder Weg von einem Stand zu einem anderen): Waffen werden ausschließlich in geschlossenen Behältnissen transportiert. Der offene Transport und das Entnehmen von Waffen aus einem Transportbehältnis außerhalb der Schießstände bzw. ggfls. ausgewiesener Waffentragebereiche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Videobeobachtung:
Zum Schutz von Leib und Leben sowie zum Schutz gegen Vandalismus / Diebstahl sind Anlage und alle Schießstände mit Videokameras ausgestattet (siehe Hinweisschilder). Die Kameras werden vom SSV Rurtal Hückelhoven betrieben. Die Kenntnisnahme der Videobeobachtung und das Einverständnis damit werden mit Absenden der Buchungsanfrage ausdrücklich bestätigt. Etwaige Fragen zur Videobeobachtung werden unter Tel. 02433-1288 beantwortet.